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Behördenwillkür? Auch da arbeiten Menschen.

Kolumne vom 03.08.2010

Es sind immer die Menschen in einer Behörde, die die Entscheidungen treffen. Menschen sind bekannt dafür, dass sie Fehler machen.
Intelligente Menschen korrigieren ihre Fehler.

Bei manchen Entscheidungen, die von Menschen getroffen werden, ist man allerdings insgeheim versucht, nach dem Warum zu fragen – leise, in Gedanken. Es laut auszusprechen, wäre politisch höchst inkorrekt.

Reine Bosheit? Oder doch bloß Dummheit? Bestimmt nicht!
Blinde Befehlsausführung kann es auch nicht sein, das ist verboten.
Das hatten wir schon.

Mir sagte mal der Sachbearbeiter einer Behörde, er sei sogar verpflichtet, mir nach bestem Wissen und Gewissen zu helfen, und das gelte für alle Behörden.

Ob die das da am Alpenrand auch wissen?

von Robert Schneider

Das folgende Beispiel ist natürlich rein hypothetisch, denn so zynisch und Menschen verachtend kann niemand sein

Stellen wir uns einmal vor, in einer sehr großen Stadt in Süddeutschland gäbe es eine Sozialverwaltung. Diese ist so sozial, dass sie sogar Rollstuhlfahrer beschäftigt.

Eine Sachbearbeiterin in dieser Sozialverwaltung, nennen wir sie einmal Frau H., wird von einer Familie gebeten, ihr beim Ausfüllen eines Antrags für ein behindertengerechtes Fahrzeug zu helfen.

Lassen wir jetzt die Familie in einem kleinen Dorf wohnen, ohne eigenen Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel. Das Fahrzeug, für das Hilfe beantragt wird, ist für das Kind der Familie gedacht, das schwerstbehindert und auf einen Rollstuhl angewiesen ist.

Menschen, die im Rollstuhl sitzen, und ihre Angehörigen wissen genau, welchen Aufwand es bedeutet, ohne geeignete Verkehrsmittel irgendwo hin zu kommen. Deswegen ist die Familie ja auch extra in die Stadt gekommen, trotz des großen Aufwandes, weil sie sich Hilfe erhofft.

Nun kann Frau H. direkt über diese Anträge entscheiden, was natürlich den Weg etwas abkürzt – in beide Richtungen.

Sie erklärt der Familie auch, was in dem Antrag zu stehen hat – und dass sie ihn dann auch gleich ablehnen wird.

Irgendwann hatte sie wohl mal in einer Bestimmung einen Passus gefunden, nach dem man so ziemlich alles ablehnen kann, wenn man den Passus nur halb liest.
Ein Auto gibt's nur für die Eingliederung ins Arbeitsleben, fertig.

Alles, was die Familie vorbringt, interessiert Frau H. nicht, sie kann mal wieder etwas ablehnen und damit ihrer Dienststelle viele Kosten einsparen.

Ja, sie tut der Familie sogar einen Gefallen. Mit dem Ablehnungsbescheid kann die Familie viel leichter bei Stiftungen Geld erbetteln. Außerdem ist es für das Kind doch sowieso viel besser, in einem Heim untergebracht zu sein. Da hat es die richtige Pflege und braucht kein Auto.

Damit der Bescheid auch richtig wichtig klingt, bekommt die Familie noch einen Anhörungsbogen zum Ausfüllen geschickt. Auf dieser Grundlage soll dann durch ein Gremium der endgültige Bescheid erfolgen.

Aber wie ist das? Menschen machen Fehler. Sogar Gremien.
Einen Tag, bevor die Unterlagen von der Familie an das Amt geschickt werden, ergeht der Ablehnungsbescheid.

Dieses Amt beschäftigt also nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch Menschen mit übersinnlichen Fähigkeiten. Die wissen schon vorher, was kommt!

Dumm gelaufen, sagt der gesunde Menschenverstand, da hat wohl jemand einen Fehler gemacht, aber den kann man ja wieder korrigieren.

Aber dieser Wahnsinn hat Methode, denn die hypothetische Frau H. hat mit dem halben Paragrafen 8 der Eingliederungshilfe-Verordnung ihrer Dienststelle schon viel, viel Geld eingespart.

Beispielsweise bei einer Familie mit zwei behinderten Kindern, die wegen einer Muskelerkrankung auf Elektro-Rollstühle angewiesen sind. Auch dieser wurde mitgeteilt, dass es Kraftfahrzeughilfe nur für die Eingliederung ins Arbeitsleben gibt.

Aber, wie gesagt, das ist natürlich alles nur hypothetisch.

Eine Sachbearbeiterin in einer Sozialverwaltung, die selbst mobilitätseingeschränkt ist und so zynisch und Menschen verachtend entscheidet, die kann es nicht geben.
Aber wenn es sie gäbe - wetten, dass die ein behindertengerechtes Spezialfahrzeug fährt? Wer das nur bezahlt hat? Ach ja richtig, die Rentenversicherung.

In anderen Ländern würde es eine solche Entscheidung durchaus positiv beeinflussen, wenn dem Antrag noch ein weiteres Dokument beiligt. Zum Beispiel ein Gutschein über ein Wellness-Wochenende, oder so. Nur als kleine Aufmerksamkeit für die schnelle Bearbeitung, natürlich.

Glücklicherweise sind wir ja hier in Deutschland, da ist so etwas nicht nur verboten, sondern strafbar. Also gar nicht erst versuchen, gell? Das ist böse, sehr böse.

Übrigens: Ich persönlich wurde ebenfalls in der Kunst des Lesens unterrichtet. In dem Paragrafen 8 der Eingliederungshilfe wird wirklich die Eingliederung ins Arbeitsleben besonders erwähnt.

Mit dem Zusatz, dass für diesen Fall die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung anzuwenden ist. In dieser ist geregelt, dass für die Eingliederung ins Arbeitsleben die Rentenversicherungsträger die Kosten übernehmen.

Dann ist doch alles klar, für die Eingliederung ins Arbeitsleben ist die Rentenversicherung zuständig, für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft die Sozialbehörde.

Das heißt, für den Transport eines behinderten Kindes muss ich das Fahrzeug als Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beantragen. Das ist doch nur ein anderer Antrag. Das hat die hypothetische Frau H. bestimmt überlesen. Bei so vielen Bestimmungen und Verordnungen, da kann man schon mal was übersehen.

Ich bin natürlich kein Jurist, sondern nur ein kleiner Kolumnenschreiber. Deswegen erteile ich hier auch keine juristischen Ratschläge, da würde ich mich ganz schön in die Nesseln setzen. Ich tue nur meine Meinung kund.

Eine reale Familie würde ich an einen Anwalt ihres Vertrauens verweisen.

So viel zur Hypothese. Wie das in der Realität aussieht, das bleibt den Menschen überlassen.