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Es gibt Behindertenbeauftragte und Behindertenbeauftragte

Kolumne vom 07.08.2010

... Entschuldigung, "Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen" muss das ja heißen.
Da gibt es zum Beispiel einen gewissen Hubert H. Dem ist es so ziemlich schnurz, wie der Titel denn jetzt genau lautet.
Der ändert sich sowieso in jeder Legislaturperiode. Aber die Arbeit bleibt.
Er sieht sich als Behindertenbeauftragten. Mit der Betonung auf Auftrag.
Mit dem offiziellen Titel kommt er aber auch gut klar, schließlich kommen darin die Worte "für die Belange von Menschen" vor.
Gibt es eine bessere Aufgabenbeschreibung?

von Robert Schneider

Hubert H. tut das, und zwar gut, was seiner Auffassung nach nötig ist. Immer im Rahmen seiner Kompetenz natürlich.
Wobei Kompetenz das falsche Wort ist. Für mich heißt Kompetenz so viel wie Fachkenntnis. Bei den öffentlich bestellten Damen und Herren wird Kompetenz mehr mit Handlungsspielraum übersetzt.
Aber der Herr H., der übrigens weder verwandt noch verschwägert mit Frau H. aus der letzten Kolumne ist, der sitzt genau an der richtigen Stelle.
Als Vater eines behinderten Kindes hat er sich mit Sicherheit selbst oft genug durch die Instanzen gequält und weiß ganz genau, wovon er spricht. Also Fachkenntnis hat er.
Von seiner Bestellung her ist er keinem gegenüber weisungsbefugt. Aber ein tiefer Blick ins blau Gelinste und eine höfliche Bitte ist ja auch keine Weisung, oder?

Dann gibt es einen gewissen Herrn G.
Der schreibt einer Familie, die sich verzweifelt an ihn um Hilfe wendet, er kann ihr leider nicht weiter helfen.
"Bei der Prüfung ihres Anspruches ... habe ich keine Kompetenz.
Der Behindertenbeauftragte ist ausschließlich zur Beratung des Verwaltungsbereichs in Fragen der Behindertenpolitik bestellt.
In dieser Eigenschaft wird er bei der Erstellung von Richtlinien oder wichtigen Verwaltungsvorschriften, soweit sie die Integration von Menschen mit Behinderungen beinhalten, mit einbezogen."

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!

"Er ist ausschließlich zur Beratung..." des Verwaltungsbereichs, beispielsweise des Bezirks, des Kreises oder der Stadt "... bestellt."
Wie bitte berate ich denn einen Kreis oder eine Stadt? Hallo Kleintippelshausen, du solltest deine Bürgersteige absenken? Komisch, keine Antwort.

"Er wird bei der Erstellung von Richtlinien oder wichtigen Verwaltungsvorschriften mit einbezogen".
Da stecken gleich mehrere herrliche Gemeinplätze drin.
"wichtige Verwaltungsvorschriften". Ihr mit eurem kleinen Antrag, das interessiert mich doch gar nicht, ich bin nämlich wichtig.

"Erstellung von Richtlinien". Mal überlegen. Da brauch ich jetzt ein Beispiel:
Der Vorstand der Kirchengemeinde möchte den Zaun um den Friedhof erneuern. Zum Zaun gehört auch ein Türchen, das ist zwar nie abgeschlossen, aber jetzt müssen auch Rollstuhlfahrer durch kommen.
Die Baubeauftragte der Kirchengemeinde hat etwas über Barrierefreiheit gelesen, fragt bei der Stadt nach.
Das Bauamt liefert auch prompt die neue Verordnung. Die Breite der Tür hat der Behindertenbeauftragte für den Baudezernenten aus der DIN heraus gesucht.
Ob er jetzt so weit mit gedacht hat, dass er auch gleich darauf hinweist, den Bürgersteig abzusenken, wenn man sowieso schon da ist, weiß ich nicht.
Wobei, dann könnte die Stadt der Kirchengemeinde noch mal eine zweite Anfahrt in Rechnung stellen.

So wichtig ist der. Statt dass er seinen Astralleib mal aus dem Büro heraus bewegt und die Abteilung für Soziales dezent darauf hinweist, dass in ihrer Bezeichnung das Wort "Sozial" vorkommt.
Oder vielleicht den Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin höflich darum bittet, einen Paragrafen auch zu Ende zu lesen.
Weil - behindert ist der nicht, den Fotos auf seiner Homepage nach, jedenfalls nicht sichtbar behindert. Übrigens, der Homepage fehlt ein Impressum, Kostennote meines Rechtsberaters kommt dann mit der Post.

A propos Friedhofszaun - der ist ungefähr so nützlich, wie dieser so genannte Behindertenbeauftragte. Wer draußen ist, will nicht rein, wer drin ist, kann eh nicht mehr raus.
Wozu also bitteschön der Zaun? Ach ja, der gehört da hin, schreibt der Gesetzgeber vor.
Verhinderungsbeauftragter würde besser passen, meint mein Kollege. Womit er nicht so ganz Unrecht hat.

Mir ganz persönlich kommt es so vor, als hätte da jemand ein Pöstchen erhalten. Ein Pöstchen, auf dem er sich richtig wichtig fühlen kann und möglichst wenig Schaden anrichtet.
Jetzt kommt plötzlich jemand mit einem ganz konkreten Hilfeersuchen. Und was kriegt er zur Antwort?
"Tut mir Leid, ich bin inkompetent." Etwas wichtiger formuliert. Na, wenigstens ist er ehrlich.

Ganz im Ernst, bei solchen Sätzen kommt mir die Galle hoch, aber in hohem Bogen.
Da sieht der Gesetzgeber endlich vor, dass es Beauftragte für Behinderte gibt und da werden solch ambitionierte Behinderungsbeauftragte auf einem Pöstchen geparkt?
Irgendwelche Zahlen aus der DIN kann mir auch ein Praktikant raussuchen.
Den Chef des Verwaltungsbezirkes sollte man gleich mit teeren und federn!

Wer hat denn in Fragen von Anträgen mit Behinderungsbezug die Kompetenz?
So als klein Fritzchen dachte ich bisher, der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen!

Und wenn er inkompetent ist? Dann hat er sich das Wissen anzueignen. Dazu ist er auf dieser Stelle gelandet.

Wenn nicht? Die Antwort stand früher hinten auf jedem Manta:
"Und Tschüss..."


Mal was ganz anderes, wo ich hier gerade am Schreiben bin:
Weiss jemand, ab welcher Ausprägung eine Laborophobie als Behinderung anerkannt wird?