Strafverschärfung bei Tötung von Behinderten wegen Minderheitenbezug?
Kolumne vom 17.06.2012
Im Kobinet wird berichtet, dass die SPD-Fraktion im Bundestag den Antrag gestellt hat, bei Gewalttaten strafverschärfend zu berücksichtigen, wenn sie sich gegen Angehörige von Minderheiten richten. Die darauf folgende Diskussion als kontrovers zu bezeichnen, ist fast schon untertrieben.
von Robert Schneider
Wie bitte definieren wir denn Minderheiten? Angehörige nicht christlicher Religionen? Menschen anderer Hautfarbe, unüblicher sexueller Orientierung, mit Behinderung? Geschiedene, allein Erziehende, Wohnungslose? Die Liste lässt sich vermutlich beliebig erweitern. Ganz unten auf dieser Liste stünden dann die, die keiner der aufgelisteten Gruppen angehören - ebenfalls eine Minderheit. Also wo fängt denn die Minderheit an und wo endet sie? Wer maßt sich an, es zu definieren, diese Definitionen aktuell zu halten und zu pflegen?
Gewalttaten nur deswegen als Hasskriminalität zu bezeichnen, weil sich ein Minderheitenbezug konstruieren lässt, das halte ich persönlich für einen falschen Lösungsansatz. Dadurch geben wir bestimmten Gruppierungen (Minderheiten?) nur die Möglichkeit, Täter oder Opfer zu glorifizieren.
Interessant bei der Diskussion war, dass einmal wieder die Tötung aus Mitleid auf den Tisch kam, natürlich gleich wieder mit einem aktuellen Fall. Haben wir die vielen "Todesengel" schon wieder vergessen - Pflegerinnen und Pfleger, die die ihnen zum Schutz anvertrauten angeblich aus Mitleit töteten? Es ist unglaublich, mit welcher Regelmäßigkeit diese Euthanasiediskussion immer wieder hochschwappt.
Dabei ist es so einfach und seit Jahrtausenden in fast allen Gesellschaften, Religionen und Tratitionen gleich. Das Leben ist das Kostbarste, das ein Individuum besitzen kann. Niemand hat das Recht, einem anderen dieses kostbare Gut zu nehmen. Das Leben ist für den Einzelnen deswegen so kostbar, weil es sich nicht vermehren lässt. Jeder hat genau die Lebensspanne zur Verfügung, die er zur Verfügung hat. Es liegt in seinem Ermessen, wie sinnvoll er damit umgeht. Er kann auch nur bedingt damit handeln, indem er einen Teil seiner Lebenszeit vermietet. Arbeiten sagen wir dazu. Das Leben ist auch deswegen so kostbar, weil es verschwindet, sobald es dem rechtmäßigen Eigentümer weggenommen wird. Es lässt sich nicht sammeln und lagern. Warum sollte also jemand einem anderen dieses kostbare Gut wegnehmen? In vielen Gemeinschaften hat noch nicht einmal der Eigentümer das Recht dazu, sich selbst das Leben zu nehmen.
In der Welt in der wir leben, gestehen wir bestimmten Menschen zu, ihr Leben selbst zu beenden. Menschen, die unter so unwürdigen Bedingungen existieren, dass ihr Leben nicht mehr als solches zu bezeichnen ist. Chronische Schmerzen, die sich auch mit stärksten Medikamenten nicht behandeln lassen, extreme Behinderungen und ein paar Faktoren mehr können einen Menschen dazu bewegen, sein Leben als nicht mehr lebenswert zu empfinden. Die einzige Person, der das Recht zusteht, das zu beurteilen, ist die betroffene Person selbst. Auch, wenn sie selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, den letzten Schritt durchzuführen, hat der Gesetzgeber eine winzige Lücke gelassen. Wenn ich jemanden die Giftpille auf die Lippe lege und er sie selbst schlucken muss, dann ist das eine straffreie Hilfe zur Selbsttötung. Der Arzt, der dem todkranken Patienten das Schmerzmittel zu hoch dosiert, weil dieser nicht mehr in der Lage ist, selbst etwas zu tun, macht sich der Tötung auf Verlangen strafbar, was ihn seine Zulassung kosten kann. Dabei ist es unerheblich, ob der Patient darum gebeten hat. Wann ist es Mitleid, wann ein anderer Grund, vielleicht sogar Bequemlichkeit?
Der junge Mann, der seiner Mutter den Beatmungsschlauch herauszog, weil er sie erlösen wollte, wurde wegen Totschlags verurteilt. Zu Recht? Ja, denn seine Mutter hat nicht zu erkennen gegeben, ob sie dieses Leben beenden möchte. Aber was ist denn mit den Menschen, die nach einem Unfall mit dem Intelligenzquotienten eines Gänseblümchens wieder aus der Narkose kommen? Haben andere das Recht, darüber zu bestimmen? Ein Gänseblümchen denkt nicht darüber nach, wie eingeschränkt doch sein Leben ist. Es ist da, fertig. Es stört sich nicht daran, nicht laufen zu können. Stimmen seine Umweltbedingungen, dann wächst es. Soll ich es deswegen heraus reißen, weil ich glaube, dass es es nicht ertragen kann, keinen Universitätsabschluß machen zu können?
Wenn mein Haustier unheilbar krank ist, rät mir der Tierarzt, es einschläfern zu lassen, werden manche argumentieren. Doch wo ist die Grenze? Ich sage, ein Mensch, auch wenn er nur noch die kognitiven Fähigkeiten eines Kaktus innehat, ist immer noch ein Mensch. Er kann Freude empfinden, traurig sein, lachen, weinen und fühlt auch die Nähe und Zuwendung seiner Angehörigen. Es liegt in unserer Verantwortung, diesem Menschen den Rest Leben, den er empfinden kann, so lebenswert, wie möglich zu gestalten. Wie viele kamen aus einem Koma oder Wachkoma zurück und berichteten uns, sie hätten viel mitbekommen. Ihre größte Angst war, dass ihre Angehörigen die Maschinen abschalten ließen.
So können wir uns die Diskussion ersparen. Der einzige Mensch, der das Recht hat, über eine Verkürzung seiner Lebensspanne zu entscheiden, ist der Eigentümer dieses Lebens. Er darf sich dabei helfen lassen, dazu muss er aber deutlich die Entscheidung treffen können. Die kann er auch vorher treffen, mit einer Patientenverfügung zum Beispiel. Ein Mensch, der mit einer Behinderung geboren wird, der kennt nur seine Art zu leben. Die Idee der perfekten Herrenmenschen, die haben wir doch schon lange zu den Akten gelegt. Lassen wir sie dort. Diversität, Vielfalt, das ist es, was uns voran bringt. Ich möchte jetzt nicht schon wieder auf dem armen Stephen Hawking herum reiten, der hat Besseres zu tun, als ständig als Beispiel zu dienen, was Menschen mit Behinderung alles können.
Was das mit Hasskriminalität zu tun hat? Überhaupt nichts. Und bitte, liebe Politiker, versucht nicht, da etwas hineinzukonstruieren. Wenn ihr euch unbedingt profilieren wollt, dann sorgt dafür, dass bei der Behindertenrechtskonvention endlich etwas passiert.






