Spendenaufrufe

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aktuelle Spendenaufrufe

Viele Menschen benötigen und bekommen unsere Hife, damit sie mobil werden oder mobil bleiben können. Sie finden keine Kostenträger, die Zuschüsse reichen nicht, sie fallen durch alle Maschen unseres Sozialsystems.

Bei manchen hat aber das Schicksal besonders hart zugeschlagen und dann ist es meistens noch zeitkritisch. Für diese Menschen bitten wir außerdem hier noch um Ihre Mithilfe: 

 

Lilly aus G.

Familie 3 Kindern, 2 behindert.

 Familienauto zu klein geworden.
Ständiges Anstoßen durch Schreckspastik beim Hinein- und Herausheben.
 
Haupternährer hat jetzt auch noch den Arbeitsplatz verloren.




lilly  Kennwort:

Lilly
   
 sinaw Sina aus H.

Bisher haben ihre Eltern alles allein gestemmt. Neues Auto dringend notwendig.

Die Familie ist finanziell am Ende, schafft es nicht mehr alleine, spart schon am Essen.
 Kennwort:

Sina Wolf

Ina B. aus K.

Allein erziehend, 2 schwerst behinderte Kinder.

Steckt momentan richtig in der Klemme: Hohe Nebenkostennachzahlung,
 Fahrzeug defekt, ständige Klinikbesuche mit der jüngsten, ...

 

 

Erik_Anna_Sofie 

Kennwort:

Bruckmann

 

 

Wir sagen Danke! 

 

 

FamH_Zielerreicht

 

 

Familie H. aus T.


mit 2 behinderten Kindern
  sagt Danke.

 
Durch Ihre Spenden wurde unser Leben wieder ein Stück einfacher.

 
 
maurice_dankt 

Familie M. aus O.



Durch Ihre Hilfe ist Familie M wieder mobil.

Vielen Dank dafür!

 
 
     

Ihre Spende überweisen Sie bitte unter Angabe des Kennworts auf:

          Bank für Sozialwirtschaft
          Mobil Mit Behinderung e.V.
          Konto 871 130 0
          Bankleitzahl 660 205 00
          IBAN: DE41660205000008711300
          BICode: BFSWDE33KRL     

Für Ihre Spende gilt übrigens bis 100 € der Überweisungsbeleg oder die Einzahlungsquittung als Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Liegen Sie darüber, dann stellen wir Ihnen gerne eine Spendenquittung über den von Ihnen gespendeten Betrag aus.

Gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamtes Speyer, GEM 41.3720 ist Mobil mit Behinderung e. V. als mildtätig im Sinne der § 51 ff. AO anerkannt. Spenden und Beiträge sind nach § 10 b EStG, § 5, Abs. 1, Nr. 9 KStG und § 3 Nr. 6 GewStG steuerlich absetzbar.

Aus Gründen des Datenschutzes können wir an dieser Stelle nicht mit mehr Details aufwarten. Für weitere Informationen zu den hier vorgestellten, besonders kritischen Fällen wenden Sie sich bitte an den MMB.