Gerichtsurteil stärkt Teilhabe: Sozialgericht verpflichtet zur Kostenübernahme für behindertengerechten Fahrzeugumbau – auch bei vorhandenem Vermögen
Ein wegweisender Erfolg für Menschen mit Behinderung und ein bedeutender Meilenstein für die Arbeit von Mobil mit Behinderung e.V.
Am 14. März 2025 hat das Sozialgericht Landshut (Az. S 10 SO 48/23) ein Urteil gefällt, das bundesweit Signalwirkung entfaltet: Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf die Erstattung der Kosten für einen behindertengerechten Umbau ihres Fahrzeugs – auch dann, wenn sie über Vermögen verfügen.
Geklagt hatte ein schwerbehinderter Mann mit Tetraplegie, Pflegegrad 5 und dem dringenden Bedarf an einem rollstuhlgerechten Umbau seines VW T7. Die zuständige Behörde hatte die Übernahme der Kosten in Höhe von rund 18.700 Euro abgelehnt, da der Kläger über ein die Freigrenze überschreitendes Vermögen verfüge.
Der Kläger widersprach, argumentierte mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz und verwies auf den Zweck seines angesparten Vermögens: die Absicherung eines barrierearmen Lebens und der hohen behinderungsbedingten Mehrkosten. Die Behörde blieb jedoch bei ihrer ablehnenden Haltung – woraufhin der Fall vor Gericht ging.
Das Sozialgericht gab dem Kläger vollumfänglich recht. Die Entscheidung betont:
- Die notwendige Zusatzausstattung für Mobilität – geregelt in § 7 der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) – ist unabhängig von Einkommen und Vermögen zu erstatten.
- Diese Leistung dient der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und darf nicht durch finanzielle Hürden erschwert werden.
- Der Staat ist verpflichtet, diese Teilhabeleistungen vollständig zu gewähren, wenn sie notwendig und angemessen sind – so wie in diesem Fall.
„Es ist nicht die soziale Stellung, die diesen Bedarf auslöst – es ist die Behinderung“, stellt das Gericht klar.
MMB als Wegbereiter
Dieses Urteil ist ein Erfolg der gezielten, hartnäckigen und fachlich fundierten Arbeit von Mobil mit Behinderung e.V.
Unser Vorstandsmitglied Daniel Sanchez hat durch sein juristisches Engagement entscheidend dazu beigetragen, diese Gerechtigkeit herbeizuführen.
Wir beim MMB setzen uns seit Jahren mit Expertise, politischem Engagement und persönlichem Einsatz dafür ein, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt mobil sein können – unabhängig von Berufstätigkeit oder Vermögen.
Unser Engagement zahlt sich aus: Dieses Urteil wird vielen anderen Menschen den Weg zu einem selbst bestimmten Leben erleichtern – ohne zermürbende Auseinandersetzungen mit Ämtern und Behörden.
Was bedeutet das Urteil?
✅ Die behinderungsbedingte Zusatzausstattung eines Fahrzeugs ist eine Leistung der Mobilitätshilfe nach § 83 SGB IX.
✅ Diese Leistung ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen – anders als etwa die Fahrzeugbeschaffung oder der Erwerb der Fahrerlaubnis.
✅ Die Behörden müssen künftig bei vergleichbaren Fällen die Kosten übernehmen – ein bedeutender Schritt hin zu echter Inklusion.
Wir feiern diesen Erfolg – für den Kläger, für unsere Gemeinschaft und für mehr Gerechtigkeit in Deutschland.
Der MMB wird weiterhin mit voller Kraft für barrierefreie Mobilität kämpfen.
Unser Ziel: Ein Deutschland, in dem Teilhabe kein Luxus ist, sondern ein Menschenrecht.
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