Einen Tag bevor der Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes beim Treffen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Bundeskanzleramt beraten werden soll, fordert der Verein Mobil mit Behinderung (MMB e.V.) alle Beteiligten noch einmal dazu auf, am großartigen Vorhaben eines grundlegenden Richtungswechsels in der Behindertenpolitik festzuhalten. Deutschland hat sich spätestens seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 dazu verpflichtet, inklusive Rahmenbedingungen zu schaffen.

„Es wäre fatal und eine schreiende Ungerechtigkeit, für behinderte ebenso wie für nicht-behinderte Menschen, wenn am Ende eines langen Diskussionsprozesses von Regierungsverantwortlichen und Behindertenvertreterinnen und -vertretern nur ein ‚Gesetzchen‘ dabei herauskäme, das nicht mehr als ein bisschen Kosmetik zu bieten hat“, sagte der MMB-Vereinsvorsitzende Heinrich Buschmann.

Heinrich Buschmann weiter: „Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf behinderungsbedingt unumstößlich benötigte Hilfen zwingt nicht nur die Behinderten selbst, sondern auch ihre Partnerinnen und Partner in Armut. Die geltende 2.600 Euro-Anspargrenze führt unter anderem dazu, dass behinderte Menschen und ihre Familien auf den guten Willen von privaten Stiftungen und Förderern abgewiesen sind, wenn sie sich ein
Auto anschaffen müssen, um überhaupt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Dass ein reiches Land wie Deutschland dermaßen an der UN-Behindertenrechtskonvention scheitert, ist nicht zu fassen.“

Artikel 20 der UN-Behindertenrechtskonvention sieht vor, dass die persönliche Mobilität für die Betroffenen zu erschwinglichen Kosten hergestellt werden muss und der behinderte Mensch eine Wahlmöglichkeit hat, wann und wie er oder sie von A nach B kommt.
Von diesem Zustand ist die deutsche Gesetzgebung weit entfernt. Aus seiner langjährigen Beratungspraxis weiß der Verein, wie beschämend es für viele Betroffene ist, um private Gelder bitten zu müssen, um überhaupt mobil sein zu können – und dies allein aufgrund der Tatsache, dass sie eine Behinderung haben.

Die MMB fordert daher:

  • Ein uneingeschränktes Wahlrecht der Verkehrsmittel (barrierefreier öffentlicher Personennahverkehr, Fahrdienst, bedarfsgerechter privater PKW etc.) im Sinne eines behinderungsbedingten Nachteilsausgleichs.
  • Leistungen der KFZ-Hilfe für alle Menschen mit Handicap, die aufgrund der Behinderung dauerhaft ein eigenes Fahrzeug benötigen, unabhängig davon, ob sie es für private, ehrenamtliche oder berufliche Zwecke nutzen.
  • Keine Fahrtenbeschränkung, weder in der Anzahl noch in der Reichweite, bei der Nutzung von Fahrdiensten.
  • Bedarfsgerechte Mobilitätshilfen unabhängig von Einkommen und Vermögen.

Mobil mit Behinderung e.V. wurde 2001 gegründet und setzt sich für 3,5 Millionen mobilitätsbehinderte Menschen in Deutschland ein. Im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe berät der Verein behinderte Menschen sowie ihre Angehörigen bei der Finanzierung und Anschaffung eines behinderten- und bedarfsgerechten Fahrzeugs. Die bundesweit wichtige beratende und politische Arbeit wird vor allem durch Spenden ermöglicht.
Der Verein Mobil mit Behinderung unterstützt gemeinsam mit zahlreichen anderen Organisationen und Verbänden die Kampagne „Für ein gutes Bundesteilhabegesetz“.

Für Rückfragen:
* MMB-Vereinsvorsitzender Heinrich Buschmann
heinrich.buschmann@mobil-mit-behinderung.de

Kampagne „Für ein gutes Bundesteilhabegesetz“: http://www.teilhabegesetz.org/


Dörthe Krohn
Pressesprecherin Mobil mit Behinderung e.V.
www.mobil-mit-behinderung.de


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