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Pressemitteilung 16.08.2019

Freie Wahl des Wohnsitzes nicht antasten!

Mit großem publizistischen Pomp veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit den
Entwurf eines Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetzes (RISG). Es soll Kinder, die weniger
als 100.000 € pro Jahr verdienen, von der Zuzahlungspflicht befreien, wenn ihre Eltern
pflegebedürftig werden (und umgekehrt). Diese Maßnahme begrüßt der Allgemeine
Behindertenverband in Deutschland (ABiD).

Aber wir sind entsetzt, dass behinderten Menschen, die beatmet werden, das Recht auf freie
Wahl des Wohnorts geraubt werden soll. Das widerspräche dem Grundgesetz sowie der UN-
Behindertenrechtskonvention und würfe uns um ein halbes Jahrhundert zurück. Das wäre
Freiheitsberaubung durch Entzug des Selbstbestimmungsrechts auf freie Wohl des Wohnsitzes.

ABiD protestiert entschieden gegen dieses Ansinnen.
Deshalb unterstützen wir den Aufruf zur Kundgebung
am Sonntag, dem 18. August d.J., 10:30 Uhr
vor dem BMG (Berlin-Mitte, Friedrichstraße 105)
und rufen zur Teilnahme auf.

Marcus Graubner                              Ilja Seifert
ABiD-Vorsitzender                    ABiD-Ehrenvorsitzender

 

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