Herausforderungen auf dem Weg zur Inklusion
Am 19. Juni 2024 trafen sich in Berlin behindertenpolitische Verbände und Vereine zur 46. Verbändekonsultation der Monitoring-Stelle UN-BRK. Diese dreimal im Jahr stattfindende Veranstaltung bietet eine wichtige Plattform, um über die Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland zu berichten und zu diskutieren.
Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-BRK und deren Zusatzprotokoll ratifiziert und sich damit zur Einhaltung
Artikel 33 Absatz 2 der UN-Konvention fordert die unterzeichnenden Staaten auf, eine unabhängige Stelle einzurichten, die die Umsetzung der Konvention im eigenen Land kritisch begleitet. Hierzu wurde am Deutschen Institut für Menschenrechte die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet.
Im Mittelpunkt der diesjährigen Konsultation standen der aktuelle Bericht der Monitoring-Stelle sowie das Projekt “Die Umsetzung der UN-BRK in den deutschen Kommunen”. Die Teilnehmenden erfuhren im Kurzbericht der Monitoring-Stelle, dass derzeit die Umsetzung der Inklusion an Schulen untersucht wird. Hierfür wurde ein Fragebogen entwickelt, um Eltern behinderter Kinder zu befragen, inwieweit ihnen inklusive Lösungen für die Beschulung ihrer Kinder in den verschiedenen Bundesländern angeboten werden.
Ein weiteres Highlight der Veranstaltung war die Fotosession, organisiert von Ottmar Miles-Paul, bei der die Teilnehmenden eine Uhr darstellten, auf der es “Fünf vor Zwölf” steht. Diese Aktion sollte die Dringlichkeit der Umsetzung der im Koalitionsvertrag genannten behindertenpolitischen Maßnahmen verdeutlichen, bevor die nächste Bundestagswahl 2025 ansteht.
Im Rahmen des Kurzberichts der Monitoring-Stelle wurde zudem mitgeteilt, dass Deutschland regelmäßig an der Konferenz der UN-Vertragsstaaten in New York teilnimmt, wo Themen wie humanitäre Hilfe, Katastrophenschutz, das Recht auf Arbeit und Lebensstandard sowie Künstliche Intelligenz debattiert werden. Bundeskanzler Olaf Scholz berichtete in einem kurzen Video über die Bundesinitiative Barrierefreiheit, was bei den Teilnehmenden der Konsultation aufgrund der bekannten Umsetzungsprobleme für leises Lachen sorgte.
Ein zentrales Thema der Konsultation war die Verantwortung des Bundes für inklusive Bildung. Es wurde betont, dass die Umsetzung der UN-BRK nicht allein Ländersache sei und die Kommunen an die Konvention gebunden sind. Finanzielle Engpässe dürfen keine Ausrede sein, die notwendigen Maßnahmen zur Inklusion nicht umzusetzen. Die Veranstaltung verdeutlichte, dass der Wille zur Umsetzung der UN-BRK grundsätzlich vorhanden ist, sich jedoch die Bundesländer in der aktiven Planung stark unterscheiden. Während das Saarland mit 14% am Ende der Skala liegt, sind Sachsen mit 56% und Sachsen-Anhalt mit 93% bereits weit fortgeschritten. Positiv hervorgehoben wurde, dass 76% der Beteiligten Menschen mit Behinderungen sind.
Zusätzlich wurde die Transferstrategie der Monitoring-Stelle vorgestellt, die Einfluss auf Entscheidungsträger bundesweit nehmen soll, um die Umsetzung der UN-BRK weiter voranzutreiben. Die Zielgruppe dieser Strategie umfasst kommunale Politik und Verwaltung, Parteien und Fraktionen, Selbstvertretungen, kommunale Behindertenbeauftragte und weitere kommunale Akteure. Ziel ist es, Hilfestellung für die Initiierung und Weiterführung der Umsetzung der UN-BRK zu geben. Die Ergebnisse werden dann in bestehenden Netzwerken und Austauschformaten mit kommunalem Bezug veröffentlicht
Zum Ende der Veranstaltung wurde die Veröffentlichung eines Buches von H.-Günter Heiden bekanntgegeben. Das Buch trägt den Titel “Behindertenrechte in der Verfassung” und betont die historische Bedeutung des Inhalts. Heiden erinnerte daran, dass am 15. November 1994 auch durch den Einsatz damals politisch aktiver Menschen mit Behinderungen – darunter Ottmar Miles-Paul – das Grundgesetz durch Absatz 3 im Paragraphen §3 ergänzt wurde:
“(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
In der Mittagspause führte Simone Ahrens-Mende Gespräche mit Vertretern des Deutschen Instituts für Menschenrechte, des Gehörlosen Verbands Deutschland, des Allgemeinen Behindertenverband Deutschland (ABiD), des Deutschen Behindertenrats (DBR) sowie der Aktion Mensch. Diese Gespräche stärkten die Vernetzung und boten die Möglichkeit, wichtige Themen wie Teilhabe, Inklusion, Mobilität, Barrierefreiheit und Arbeitsrecht weiter voranzubringen.
Simone Ahrens-Mende sagte die Unterstützung des MMB e.V. bei der Umsetzung der im Koalitionsvertrag gemachten Versprechen zur Behindertenpolitik zu, bevor die Neuwahlen im nächsten Jahr anstehen. Sie erfuhr, dass das FDP-geführte Finanzministerium sowie das Bundesjustizministerium die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes blockieren.
Die 46. Verbändekonsultation der Monitoring-Stelle UN-BRK in Berlin war ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Durch den kontinuierlichen Dialog und die Zusammenarbeit der Verbände und Vereine können die Rechte und Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen nachhaltig verbessert werden.
Simone Ahrens-Mende, Berlin, 19.06.2024