Zusammenfassung des Treffens zwischen dem MMB und dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung

von Simone Ahrens-Mende

Zu Beginn des Treffens bat Herr Dusel mich, den MMB e.V. vorzustellen. Ich schilderte die Entwicklung des Vereins über die letzten 23 Jahre und erläuterte den Grund und das Ziel unserer Arbeit. Ich betonte meine eigene Zugehörigkeit zum Verein und beschrieb die Entwicklung unserer Beratungsarbeit, die sich auf Familien mit behinderten Kindern, sowie nicht berufstätige Erwachsene konzentriert.

Entwicklung und Ausrichtung:

Ich erläuterte, wie sich der Verein im Laufe der Jahre hin zu einer direkteren politischen Arbeit entwickelt hat, um die Ziele des MMB zu verwirklichen. Durch den engen Kontakt mit unseren ca. 5000 Mitgliedern wurde uns bewusst, dass Mobilität ein wichtiges und bleibendes Thema ist. Gleichzeitig erkannten wir, dass das Thema Behinderung sehr vielschichtig und es notwendig ist, breiter gefächerte Themen anzugehen.

Drei wichtige Themen:

Für das heutige Treffen hatte ich drei für uns sehr wichtige Themen ausgewählt, die wir in ausführlichen Papieren aufbereitet und Herrn Dusel vorab zugesandt haben.

1. Neue Technik für das Laden von E-Autos:

Ich stellte die neue Technik der Firma EaseLink vor, die sich bereits auf den Inklusionstagen in Berlin präsentierte und die gerade für Menschen mit Behinderungen, aber auch für die Allgemeinheit von Vorteil sein könnte. Herr Dusel zeigte bereits Verständnis für diese Neuentwicklung. Ich betonte die Notwendigkeit, diese Technik jetzt zu kommunizieren und in die Entwicklung der E-Mobilität einzubeziehen, um zu verhindern, dass behinderte Menschen später als zusätzliche Kostenfaktoren betrachtet werden. Herr Dusel versprach Unterstützung, wies aber darauf hin, dass das Verkehrsministerium involviert werden muss. Er betonte auch die Vorteile für andere Personengruppen, wie Frauen, die im Dunkeln sicher ihr Auto laden möchten. Insgesamt könnten alle von dieser Technik profitieren, da niemand gerne bei schlechtem Wetter aussteigt, um die Ladesäule zu bedienen.

2. Nachteilsausgleichsgesetz

Ich stellte die Ziele des Nachteilsausgleichsgesetzes vor und schilderte die Schwierigkeiten, mit denen behinderte Menschen und deren Familien konfrontiert sind, insbesondere die vielen Institutionen und die finanzielle Belastung der Krankenkassen und Kommunen. Ein solches Gesetz könnte viele dieser Probleme lösen.

Herr Dusel erwähnte das Gesundheitsversorgungstärkungsgesetz, das sich im parlamentarischen Verfahren befindet und eine Verbesserung der Hilfsmittelversorgung für Kinder und Erwachsene mit geistiger Behinderung oder Mehrfachbehinderungen vorsieht.

Zu Artikel 1 Nr. 2. Wichtige Verfahrensvereinfachung im Hilfsmittelbereich für Menschen mit Behinderungen
(zu Artikel 1 Nr. 2 zu § 33 Abs. 5c NEU)
Zur Beschleunigung von Bewilligungsverfahren im Hilfsmittelbereich bei Anträgen von Kindern oder Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schwerer Mehrfachbehinderung wird das Prüfprogramm der Krankenkassen für solche Hilfsmittelversorgungen eingeschränkt, die von Versicherten beantragt werden, die in regelmäßiger Behandlung in einem sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) oder einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schwerer Mehrfachbehinderung (MZEB) sind, sofern der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin des SPZ oder des MZEB die beantragte Versorgung empfiehlt. Die Krankenkassen haben in diesen Fällen von der medizinischen Erforderlichkeit der beantragten Versorgung auszugehen.

Dies würde den Kampf mit Krankenkassen überflüssig machen, wenn das Hilfsmittel zum Beispiel bei Kindern über ein SPZ verschrieben wird. Herr Dusel lobte diesen Fortschritt.

Gleichzeitig betonte er im Rahmen des Nachteilsausgleichsgesetzes die Wichtigkeit der Anrechnung von Vermögen, die bereits vor fünf Jahren verbessert wurde. Angehörige werden erst bei einem Vermögen von 100.000€ zur Mitfinanzierung von Assistenz herangezogen, und Assistenznehmer dürfen ein Vermögen von bis zu 50.000€ behalten. Er befürwortete das Nachteilsausgleichsgesetz und versprach, es zur weiteren Prüfung an Frau Senke weiterzuleiten.

Herr Dusel verwies auch auf die Fortschritte in der Verbesserung des Reha-Prozesses. Es gibt nun einen einheitlichen Grundantrag, der bei allen Reha-Trägern einreichbar ist, was den Aufwand für die Beantragung von Hilfen erheblich verringern soll.

3. Versorgungslücke für Menschen mit Behinderung nach der Schulpflicht:

Ich sprach das von Anja Bräuer eingereichte Papier zur Versorgungslücke für Menschen mit Behinderung nach der Schulpflicht an und berichtete aus eigener Erfahrung, wie schwer es war, eine geeignete Fördergruppe in Berlin zu finden. Die vorhandenen Plätze reichen nicht aus und sind nicht bedarfsgerecht angeboten. Es muss dringend eine Verbesserung geben, um Eltern nicht zu zwingen, ihre Kinder in ein Heim abzugeben. Jeder Mensch mit Mehrfachbehinderung soll die Wahl haben, wie und wo er sein Leben weiterführt, sei es in der Familie, in einer Wohngruppe oder in der eigenen Wohnung mit Assistenz. Herr Dusel zeigte Verständnis und schlug vor, in Berlin auf die Behindertenbeauftragte Frau Christine Braunert-Rümenapf zuzugehen und auf Landesebene mit der Analyse dieses Themas zu beginnen, um die Ergebnisse dann auf andere Bundesländer auszuweiten.

Existenzangst bei der Jobsuche und des einjährigen Arbeitslosengeldes:

Ich erwähnte noch ein weiteres Thema, da noch Zeit übrig war, und sprach über die fehlende Unterstützung des Integrationsamtes am Beispiel der Kündigung meines im Rollstuhl sitzenden Mannes, die im Rahmen des Arbeitsplatzabbaus einer amerikanischen Firma in Berlin erfolgte. Nach der Kündigung war mein Mann arbeitslos gemeldet und versuchte aus Verzweiflung aufgrund der ausschließlichen Absagen, auch neue Tätigkeiten in anderen Bereichen aufzunehmen. Leider endeten diese Versuche jeweils mit einer Kündigung zum Ende der Probezeit. Herr Dusel, selbst einmal Leiter des brandenburgischen Integrationsamtes, sagte, dass gerade bei Stellenabbau das Integrationsamt keine wirkliche Handhabe hat, er aber dieses Thema weiter erörtern wird.

Dennoch blieb mir nicht genug Zeit, um die gravierenden Probleme detaillierter zu besprechen, insbesondere das drohende Auslaufen des Arbeitslosengeldes und die damit verbundene Existenzangst, die uns als Familie massiv belastete.

Ich möchte in weiteren Gesprächen mit Herrn Dusel betonen, dass für Menschen mit Behinderungen die Jobsuche oft deutlich schwieriger ist und die einjährige Befristung des Arbeitslosengeldes in vielen Fällen unzureichend ist. Es bedarf daher einer Sonderregelung, die eine längere finanzielle Absicherung für diesen Personenkreis gewährleistet.

Einladung zum Jahresempfang:

Abschließend erwähnte Herr Dusel den am 10. September 2024 stattfindenden Jahresempfang des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung und lud uns herzlich ein. Leider bin ich an diesem Tag nicht in Berlin, aber er hofft, dass unser Vorstandsvorsitzender Heinrich Buschmann und eine Begleitung teilnehmen und mit Olaf Scholz sprechen können.

Fazit:

Das Treffen war sehr konstruktiv und zielführend. Herr Dusel wird unsere Themen an die zuständigen Personen weiterleiten und in seiner Tätigkeit weiter kommunizieren, um Verbesserungen zu erzielen. Der MMB wird sich zum Thema EaseLink an das Verkehrsministerium wenden, sowie die Behindertenbeauftragte von Berlin zum Thema Versorgungslücke nach der Schule kontaktieren und eine Analyse sowie Verbesserungsvorschläge vorantreiben. Das Thema Jobsuche mit Behinderung und Arbeitslosengeld werde ich persönlich weiter mit Herrn Dusel erörtern.

Ich hoffe sehr, dass der MMB in Zukunft weiterhin aktiv und intensiv mit Herrn Dusel zusammenarbeitet und wir mit vereinter Kraft an den uns wichtigen Themen zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen arbeiten.

Simone Ahrens-Mende
Öffentlichkeitsarbeit und Politik MMB e.V.

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