Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Krau behauptet

betreute Seniorenwohnungen müssen nicht barrierefrei gebaut werden.

Im § 39 der LBO BW steht, dass bauliche Anlagen, die überwiegend von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung genutzt werden, so hergestellt werden müssen, dass sie von diesen Personen zweckentsprechend ohne fremde Hilfe genutzt werden können.
Ältere Menschen, die häufig auf Rollatoren oder Rollstühle angewiesen sind, müssen sich in ihrer Wohnung ohne jegliche Hindernisse bewegen können. Sprich: Die Wohnung muss zwangsläufig Barriere frei oder zumindest barrierearm sein. Was nutzt die schönste Wohnung, wenn ich zum Erreichen dieser Wohnung erst einmal drei Stufen an der Vordertür überwinden muss?

Die Baden-Württembergische Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Krau ist dort ganz anderer Meinung. Sie ist der Auffassung, dass die Barrierefreiheit auch später nachgerüstet werden kann. Dies natürlich zu einem wesentlich höheren Aufwand, den aber dann nicht das Wohnungsbauunternehmen, sondern die Sozialversicherer oder -Behörden bezahlen. Es wird einmal wieder gespart, koste es, was es wolle.

Mehr darüber: https://www.die-frau-nullschwelle.de/alarm-betreutes-wohnen-nicht-barrierefrei-wo-steht-das/