Zum heutigen Protesttag der Menschen mit Behinderung hat unsere Partnerorganisation ForseA darauf hingewiesen, wie manche Kostenträger die schwache handwerkliche Ausführung des Bundesteilhabegesetzes nutzen, um bereits genehmigte Leistungen willkürlich einzustellen.

Menschen mit Behinderung fordern eine gründliche Novellierung des Bundesteilhabegesetzes

Am Ende muss ein Gesetz stehen, zu dem Menschen mit Behinderung nicht nur – wie bisher – gehört wurden. Die Erkenntnisse daraus müssen auch in die Novellierung einfließen. Dann muss das Gesetz endlich verfassungsfest sein und unter Beweis stellen, dass es die Behindertenrechtskonvention auch umsetzt und dies nicht nur vorgibt.

An zwei herausgegriffenen Beispielen wird gezeigt, wie geschickte Sozialrechtsspezialisten den ursprünglich gut gemeinten Gedanken des Gesetzes ins Gegenteil verkehren. Gerade in Zeiten guter Konjunktur, in denen Kassen und Verbände Überschüsse einfahren, ist diese Pfennigfuchserei auf Kosten der Schwächsten mehr als verwerflich.

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(rob)