Eltern behinderter Kinder, die ein angepasstes Auto für ihr Kind haben, können ein Lied über den deutschen Bestimmungsdschungel singen. Diese Geschichte setzt noch einen drauf. Wer glaubt, die Beschaffung und Anmeldung sei kompliziert, hatte noch keinen Unfall. Wenn dann noch der Unfallgegner einen geschäftstüchtigen Anwalt hat, wird es richtig absurd.

von Robert Schneider

Es fängt schon bei der Zulassung an. Ein Fahrzeug, das für die Beförderung Behinderter vorgesehen ist, muss in manchen Gegenden auf die behinderte Person angemeldet werden. Ist diese aber minderjährig oder nicht geschäftsfähig, müssen Vormund oder Eltern die KFZ-Versicherung abschließen. Formsache, mag sich der unbedarfte Leser denken. Das ist es auch – solange das Auto nicht in einen Unfall verwickelt wird.

Den Eltern unserer Familie ging es ähnlich. Sie hatten das Auto auf ihr behindertes Kind zugelassen, um die Steuererleichterung in Anspruch nehmen zu können. Welche Kosten mit einem solchen Spezialfahrzeug entstehen, lässt sich kaum vorstellen. Da ist man um jeden Cent Ersparnis froh.

Nun, unsere Familie war unterwegs zu einem Verwandtenbesuch. Das Grundstück, auf dem ihre Verwandten zur Miete wohnen, ist mit einem elektrischen Rolltor verschlossen. Eine feine Sache. Wenn es regnet, muss man nicht aussteigen und kommt Besuch, kann man ihn vom Haus aus herein lassen.

Dieses Tor hatte aber seinen eigenen Willen. Alls das Fahrzeug halb hindurchgefahren war, entschloss sich das Tor, wieder zuzugehen. Üblicherweise haben automatische Türen eine Sperre, die sie stehen bleiben oder wieder aufgehen lässt, sobald ein Hindernis auftaucht. Dieses Tor hielt es für eine gute Idee, das Auto erst einmal einem ausgiebigen Kaltverformungstest zu unterziehen, bevor es stehen blieb.

Für den erfahrenen Haus- oder Autobesitzer ist so etwas zwar ärgerlich, aber keine große Sache. Der Vorfall wird den Versicherungen gemeldet, die sich um die Regulierung kümmern und ein paar Tage später behebt die Werkstatt es Vertrauens den Schaden. Üblicherweise …

In diesem Fall wurde erst einmal bemängelt, dass die Eltern und nicht das Kind als Fahrzeughalter den Schaden meldeten. Dann sollte geklärt werden, wer denn überhaupt Eigentümer des Fahrzeugs wäre, also wem der Schaden entstanden sei. Auf das Kind ist das Auto zugelassen. Gekauft haben es die Eltern, finanziert wurde es u.a. durch Stiftungen. Seit über einem Jahr, in mehreren Terminen läuft nun der Prozess. Sogar der Verkäuferwurde vorgeladen, um auszusagen, ob die Eltern das Fahrzeug für sich oder das Kind gekauft haben. Die Eigentumsfrage ist noch immer offen. Auch ist noch nicht geklärt, wie denn der Schaden entstand. Technischer Defekt, Pfusch, Absicht, Unachtsamkeit?

Das Auto fährt noch immer mit einer prächtigen Beule durch die Gegend, die nicht angetastet werden darf. Die Gerichts-und Anwaltskosten sind jetzt schon ein Vielfaches des eigentlichen Schadens. Noch ein Jahr, dann ist es herausgerostet und kein Gutachter kann mehr etwas gutachten.

Wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung hat …

Habt ihr auch etwas Lustiges, Absurdes oder Bemerkenswertes erlebt? 

Dann schreibt mir unter: kolumne@mobil-mit-behinderung.de