Was tut eigentlich so ein Behindertenbeauftragter? Seit 15 jährige Schulabbrecher das Wort behindert als Schimpfwort verwenden, machte man aus den Behindertenbeauftragten Beauftragte für die Belange behinderter Menschen.
Damals schon wurden manche Behindertenbeauftragte Verhinderungsbeauftragte genannt.

Warum wohl?

Von Robert Schneider

Da jede Gemeinde, jede Kommune, jede Stadt, jeder Kreis, jedes Land und auch der Bund eigene Beauftragte für die Belange behinderter Menschen haben, ist das Verständnis für deren Aufgaben zum Teil doch recht unterschiedlich.

Ein paar gedankliche Beispiele, die vermutlich keinen Bezug zu lebenden oder toten Personen haben:
Da gibt es den Beauftragten, der sich für jede Entscheidung zunächst einmal von einem Hilfsmittelhersteller „bemustern“ lässt. Eine andere Beauftragte erklärte auf einen Hilferuf, dies sei nicht ihre Aufgabe, sondern sie sei dafür da, ihren Arbeitgeber bei wichtigen Entscheidungen zu beraten. Sie sieht also ihre Aufgabe darin, der Verwaltung bei der Planung öffentlicher Gebäude die entsprechenden Bauvorschriften vorzulesen. Ich dachte immer, höhere Mitarbeiter sagen wir mal eines Landratsamtes, müssten selbst des Lesens mächtig sein.
So kann man sich irren.

Der Vorgänger des Beauftragten unserer Nachbargemeinde hatte kein Problem damit, die Behindertenparkplätze am Rathaus mit Rasengittersteinen auszurüsten. Wer einmal mit einem Aktivrollstuhl über Rasengittersteine fuhr, weiß, warum Kukident Marktführer ist.

Den Vogel schoss kürzlich die Behindertenbeauftragte eines Kreises ab, dessen Name mir gerade entfallen ist. Ein hypothetischer, auf behindertengerechte Fahrzeugumbauten spezialisierter Sachverständiger muss häufig mit angepassten Fahrzeugen zu Betroffenen nach Hause fahren. Da diese Spezialfahrzeuge nicht an jeder Ecke zur Verfügung stehen, beantragte er rote Kennzeichen. Nun ist es auch möglich, mit so genannten Kurzzeit-Kennzeichen ein Auto vorübergehend zuzulassen.

Dies aber immer nur einmal! Wird eins dieser Spezialfahrzeuge öfter bewegt, bis es einen neuen Besitzer gefunden hat, muss für jede neue Kurzzeit-Anmeldung ein begründeter Antrag auf eine Sondergenehmigung gestellt werden. Ob das überall gebührenfrei möglich ist, das weiß vermutlich noch nicht einmal der jeweilige Innenminister.

Da sind rote Kennzeichen wesentlich sinnvoller. Wie zu erwarten war, wurde dieser Antrag erst einmal von der betreffenden Verwaltung abgelehnt. Seine Gewerbeanmeldung würde den Vorgaben für die Erteilung roter Kennzeichen nicht entsprechen.

In einem Telefonat teilte er der Verwaltung mit, dass andere Firmen, die auch den Vorgaben nicht entsprechen, die Kennzeichen über eine Sondergenehmigung erhielten. Daraufhin teilte die Pressestelle des Amtes dem Sachverständigen mit, nach Rücksprache mit der Behindertenbeauftragten sei es durchaus üblich, mit den Interessenten zum Autohaus hinzufahren.

Wie nun jemand mit einem schweren Elektrorollstuhl oder vielleicht mehreren behinderten Kindern beispielsweise zu einem evtl. privaten Verkäufer kommen solle, war weder das Problem der Verwaltung noch der Verhinderungs – Entschuldigung, der Behindertenbeauftragten.

Da stellt man sich doch wirklich die Frage, ob die Beauftragten für die Ausgrenzung behinderter Menschen ihre Arbeitsplatzbeschreibung auch alle gelesen haben. Zu deren Ehrenrettung sei gesagt, dass fast alle ihre Aufgaben ernst nehmen und auch verantwortlich handeln. Aber eben nur fast alle …

Ach ja – Natürlich gibt diese satirische Kolumne, wie üblich, nur die Meinung des Kolumnisten wieder, nicht die Meinung des MMB.