In einem reichen Land wie Deutschland soll niemand verhungern. Aus diesem Grund wurde seinerzeit die Sozialhilfe geschaffen. Prinzipiell ist das eine sehr sinnvolle Einrichtung.
Natürlich muss man gewisse Bedingungen erfüllen, um die Sozialhilfe zu bekommen. Sie steht nämlich nur Menschen zu, die sie wirklich benötigen, sprich: Sie müssen bedürftig sein.

von Robert Schneider

Viele Menschen mit Behinderung sind ganz normal im Berufsleben und verdienen dort zum Teil sehr ordentliches Geld. Das ist auch richtig so, warum sollten sie das nicht?
Hilfsmittel, die Behinderte benötigen, werden in der Regel von der Krankenkasse bezahlt, ohne Rücksicht auf das Einkommen der Betreffenden.

Na klar, schließlich ist ein reicher Blinder genauso blind, wie ein armer Blinder. Ein wohlhabender Rollstuhlfahrer benötigt seinen Stuhl genauso, wie jemand, der auf Grundsicherung angewiesen ist. Das ändert sich aber schlagartig, sobald das Hilfsmittel ein lebender Mensch ist. Ist jemand auf Assistenz angewiesen, so werden diese Kosten nicht von den üblichen Kostenträgern übernommen.

Das heißt, entweder man ist so gut betucht, dass man selbst Personal hat. In diesem Fall benötigt man aber auch keine Assistenz, sondern diese kann vom ohnehin anwesenden Personal mit erledigt werden.
Zurzeit ist aber die einzige Institution, die die doch sehr hohen Kosten der Assistenz trägt, die Sozialbehörde. Und da schließt sich der Kreis.

Um etwas von der Sozialbehörde gefördert zu bekommen, muss Mensch bedürftig sein. Hier hat mal irgendjemand Bedarf mit bedürftig verwechselt. Bedarf an etwas kann jeder haben. Die Kriterien der Bedürftigkeit sind auch klar definiert, damit auch wirklich nur die Menschen Sozialleistungen erhalten, die sie auch benötigen.

Benötige ich also Assistenz und bin ohne den berühmten goldenen Löffel im Mund geboren, dann muss ich zwangsläufig erst einmal bedürftig werden.
Auf Deutsch gesagt, ich muss arm sein. Ich kann in meinem Leben richtig viel Geld verdienen. Das Geld bleibt mir auch, wenn ich durch irgendeinen Umstand behindert bin oder werde. Sobald ich aber gesundheitlich nicht mehr in der Lage bin, meinen Löffel selbst zum Mund zu führen, ist es damit vorbei.
Selbst, wenn ich in meinem Beruf gut verdiene, oder vielleicht eine gute Rente bekomme – in dem Moment, indem ich ein Hilfsmittel benötige, das sich selbst bewegt, muss ich erst verarmen.

Das kann ja wohl nicht wahr sein! Wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit?

Die Pflege, die mich morgens aus dem Bett holt und in den Rollstuhl setzt, die bezahlt die Pflegeversicherung. Dafür gibt es festgelegte Beträge, die für die wichtigsten Dinge auch ausreichen.
Sobald diese Beträge aber überschritten werden, und ich das nicht mehr selbst stemmen kann, soll der Topf einspringen, der für die ärmsten gedacht ist?

Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden!

Es kann und darf nicht sein, dass Menschen, die ihr ganzes Leben gearbeitet haben, nur deswegen in die Armut getrieben werden, weil irgendjemand zwei Worte verwechselt hat. Nicht zu vergessen die Kommunen, die sich die Inklusion immer weniger leisten können, je inklusiver sie werden.

Die Sozialhilfe ist für die gedacht, die sie wirklich benötigen. Assistenz für behinderte Menschen die nicht bedürftig sind, hat in diesem Topf nichts verloren.

Die Tatsache, behindert zu sein, bedeutet nicht automatisch die Bedürftigkeit. Und umgekehrt natürlich.

Wenn uns endlich einmal jemand zuhören würde, also richtig zuhören, dann erklären wir es gerne wieder und immer wieder, bis es die Regierenden endlich verstanden haben.